10.02.2020

In vielen Rathäusern gibt es klare und dauerhafte Regelungen über den Fraktionsstatus; also wie viele Mitglieder mindestens eine Fraktion ausmachen.
Zum Beispiel gibt es in München oder Augsburg die klare Regelung, wenn eine Gruppierung nach der Wahl 4 Stadträte stellt, wird ihr der Fraktionsstatus gewährt, was mit vielen Vorteilen in der Stadtratsarbeit verbunden ist.

Einige kleine Parteien im Nürnberger Stadtrat (ÖDP, FDP, Freie Wähler, Guten) hatten unlängst daher vorgeschlagen, wenn eine Partei/Gruppierung 4 Stadträte stellt, sollte sie eine Fraktion bilden dürfen.

Noch-OB Maly“ sieht eine Festlegung im Stadtrat zum jetzigen Zeitpunkt als „sinnlos“ an. Er verweist darauf, dass der künftige Stadtrat in einer neuen Geschäftsordnung dies festlegen werde.

Ein Schelm der böses dabei denkt“, so kann man diese Aussage interpretieren.
Die Mehrheitsparteien (auch Koalitionäre) werden dann unter sich ausmachen, wie stark diese Gruppierung sein darf und Ihnen damit Zugang zu Ausschüssen und ähnlichen Untergruppierungen verwehren.

Interessant: die beiden Stadtratsfraktionen hatten vor kurzem darauf gedrängt die Referenten für die kommende Periode bereits (vorzu-) wählen. Damit konnten die Referenten in der gegenwärtigen Kräftekonstellation für die Zukunft festgelegt werden.
Hier hätte doch der neue Stadtrat in seiner neuen Zusammensetzung dann ebenfalls demokratisch korrekt entscheiden können. Nein: es wurden – ohne den Wahlausgang abzuwarten – bestehende Partei-/Personalvorteile gesichert.

So legen SPD und CSU gegenwärtige knallhart fest, was sie für die Zukunft parteipolitisch Gutes für sich tun können und lassen offen, was sie aufgrund des Wahlausgangs „gestalten“ werden: nämlich die Mindestanzahl an Stadträten, die eine Fraktion bilden dürfen, dann möglichst hoch anzusetzen.

Die AfD befürchtet somit, entgegen parteitaktischer Aussage von OB Maly, dass so entschieden und der Einfluss kleineren Parteien im neuen Stadtrat damit eingeschränkt wird.

19.11.2019

Werkausschuß Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)

12 Abwasserüberleitung Heroldsberg

Der Markt Heroldsberg hat die Stadt Nürnberg inzwischen beauftragt eine Abwasserüberleitung in das Kanalnetz der Stadt Nürnberg zu erstellen. Damit kann die Auflassung der Kläranlage in Heroldsberg erfolgen.

Die Baumaßnahme wird ca. 11 Mio € kosten und soll die Nürnberger Gebührenzahler nicht belasten.

13 Grundsatzbeschluß zur Realisierung einer thermischen Klärschlammverwertungsanlage

Die Stadt will die energetischen und stofflichen Umweltbilanzen verbessern. Der Klärschlamm der Region soll mit den Städtepartnern zusammen verwertet werden. Nach Abfallgesetz hat die Stadt Nürnberg spätestens 2023 den Genehmigungsbehörden ein geeignetes Konzept vorzulegen, das festlegt, wie Nürnberg bis spätestens 2029 den Klärschlamm der Kläranlagen thermisch behandelt und den enthaltenen Phosphor zu-rückgewinnt.

Gemäß Beschluß des WerkA/SUN soll das gemeinsam mit den Städtepartner Erlangen, Fürth und Schwabach, sowie ggf. weiteren kommunalen Partnern der Metropolregion im Rahmen eines regionalen und integrierten Klärschlammverwertungskonzepts geschehen.

Nach Hochrechnung und Verzinsung sämtlicher aktivierbarer Kosten wird für die geplante Neuanlage mit einer Investitionsgesamtsumme in Höhe von 128 Millionen Euro im Sinne einer Kostenschätzung gerechnet.
Nach aktueller Hochrechnung kann die Investition und der Betrieb der Klärschlammverwertungs-anlage nicht allein unter Umweltgesichtspunkten begründet werden. Es ist erforderlich auch den (Vorsprung) im bundesweiten Wettbewerb wirtschaftlich darzustellen.

14 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2019, öffentlicher Teil

Details beim Verfasser erhältlich.

11.09.2019

Werkausschuß Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR)

1 Sanierung Grünanlage Rechenberg mit Spielplätzen

Der vorgelegte Objektplan für die Sanierung der Grünanlage Rechenberg mit Spielplätzen, Bauabschnitte 1-3 in Nürnberg, mit Gesamtkosten in Höhe von 2,75 Mio € wird genehmigt. Nach Abschluß der Maßnahmen im Jahr 2022 werden die Unterhaltskosten um ein Drittel steigen.

Die AfD befürchtet, daß die Planung die neue Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Rennweg, Welserstraße, Jobst) zu wenig berücksichtigt. Es steht zu befürchten, daß die gutgemeinte Planung nicht angenommen wird und eher ein neuer Zufluchtsort für die Subkulturen der noch nicht so lange hier Lebenden entsteht.

2 Ersatzteilverfügbarkeit bei Lichtsignalanlagen

In Nürnberg werden 531 Lichtsignalanlagen (Ampeln) betrieben. Im Jahr 2018 beliefen sich die Wartungskosten (Vollwartung) auf 1,3 Mio €.
Aufgrund natürlicher Alterung (teilweise sind die Anlagen 33 Jahre alt) und neuer Umweltschutzgesetze verdoppeln sich die Wartungskosten ab 2020 auf 2,7 Mio €. Allein aufgrund der Glühbirnenproblematik müssen 250.000,– € mehr aufgebracht werden.

Obwohl sich der Gesetzgeber für diese Signallampen vom „Glühlampenverbot“ gemäß Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG ausgenommen hat, zeigt sich einmal mehr der um sich greifende Öko-Terrorismus. Das überstürzte Verbot hat als Zwischentechnologie die problematische Quecksilbertechnologie erforderlich gemacht und erfordert jetzt im öffentlichen Bereich eine überstürzte Umrüstung auf die LED-Technologie.

3 Freistellung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen bei SÖR die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und anteilig die stellvertretende Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen teilweise von der beruflichen Tätigkeit während der Wahlperiode 11.2018 – 11.2022 freigestellt werden. Zur Zeit werden bei SÖR 144 schwerbehinderte Menschen beschäftigt (+20 seit Juli 2017).

4 Sauberkeit und Sicherheit am Marienberg

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.03.2018 bezieht sich auf den Marienberg. Im Bericht zur Sitzung werden allerdings umfangreiche Verbesserungen in Bezug auf Müllentsorgung und Ausweitung der Sicherheitsdienste hingewiesen.
In folgenden Anlagen wird inzwischen ein Sicherheitsdienst eingesetzt: Pegnitztal-West, Wöhrder See, Hallerwiese/Kontumazgarten und Volkspark Marienberg.

Die AfD stellt fest, daß die Politik der offenen Außengrenzen inzwischen zu immer mehr Innengrenzen führt. Es bleibt abzuwarten wie lange der Steuerbürger die immer größeren Belastungen zu tragen bereit ist.

5 Kampf dem toten Winkel – Abbiegehilfe für Lastwagen

Obwohl die derzeitige Gesetzeslage die Ausstattung von Fahrzeugen mit Assistenzsystemen erst 2024 EU-weit vorschreibt, wir auf Basis eines Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.07.2018 sofort mit der Umrüstung begonnen. Die Kosten betragen ca. 2.000,– € pro Fahrzeug.

Die AfD wüßte gerne wieviel relevante Unfälle sich in den letzten Jahren ereignet haben und warum hier ohne weitere Prüfung das technisch Machbare gefordert und umgesetzt wird.

6 Bahnübergang Sittenbacher Straße

Auch in diesem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wird von einem Nanny-Staat ausgegangen, der seine Bürger selbst vor der eigenen Entscheidung „ja ich will an dieser verbotenen Stelle die Bahngleise überqueren“ schützen will und muß.
Die Bahn hat die Stadt ermächtigt die Tür fest zu verschließen, lehnt aber jede Haftung durch mutwillige und vorsätzliche Beschädigung ab.

Die AfD lehnt einen Nanny-Staat ab und setzt auf Bildung und Ausbildung zu verantwortungsbewußten Staatsbürgern.

7 Nächtlicher Lärm durch getunte Autos in der Altstadt

Da der Bereich Brunnengasse / Färberstraße als Brennpunkt der „Autoposer-Szene“ anzusehen ist, eignet sich dieser Bereich für ein modellhaftes Vorgehen. Die Sperre für den allgemeinen Fahrverkehr – ausgenommen Anlieger – soll nördlich der Frauengasse eingerichtet werden.

Die AfD erwartet, daß sich die Autoposer-Szene nunmehr verlagert. Wollen wir hoffen, daß die Klientel von Bündnis 90/Die Grünen hauptsächlich in der Färberstraße wohnen und damit weitere Sperranträge nicht gestellt werden.

8 Geplanter Endausbau der Hartstraße, Fischbach

Im Antrag der FDP vom 12.06.2019 geht es um die Erschließungsbeiträge für mutmaßlich einen Eigentümer (Hartstraße 31). Die Verwaltung begründet den Endausbau der Hartstraße einleuchtet und verweißt darauf, daß für den Eigentümer der Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit zu gelten hat.
Außerdem haben die Eigentümer schon über lange Zeit von der positiven Wertsteigerung durch das straßenmäßige Erschlossensein ihrer Grundstücke profitiert und wußten schon bei Kauf der Grundstücke was auf sie zukommen kann.

Die AfD lehnt ist zwar auch für die Abschaffung der Erschließungsbeiträge gewesen, lehnt aber die Bevorzugung einzelner Eigentümer ab.

9 Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement

Der „Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement SÖR 2018“ enthält neben Daten und Fakten Informationen über die Maßnahmen des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg.

10 Zwischenbericht Erträge, Aufwendungen und Vermögensplan im ersten HJ 2019

Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs zum 30.06. ist im Vergleich zum Vorjahr gleich. Insgesamt war die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im Halbjahr zu-frieden stellend.

Leider werden über Nutzung der Konten (Zahlungstransferkonto, Betriebsmittelkonto), die die Stadt Nürnberg SÖR zur Verfügung stellt keine Aussagen getroffen.

11 Sachstand Projekt „Bäume für die Weststadt“

Die Umsetzung der Planungen wird sich bis 2023 hinziehen. Die Verwaltung weißt darauf hin, daß für die Pflanzungen im Einzelfall Parkplätze entfallen werden. Bei den bis 2021 fertiggestellten Maßnahmen werden 42 Bäume gepflanzt und es entfallen dabei 14 Parkplätze.

Die AfD hat nichts gegen Bäume in der Stadt und im Straßenbild. Allerdings scheint es bei dem Projekt „Bäume für die Weststadt“ auch um ein Projekt gegen den ruhenden Verkehr zu gehen. Wir haben in der Weststadt eine sehr gute Verkehrsanbindung, sollten aber berücksichtigen, daß Auspendeln in öffentlich nicht so gut erschlossene Regionen (Wilhermsdorf, Langenzenn) weiterhin auch aus der Weststadt möglich sein muß.

12 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.07.2019

Details bei Verfasser erhältlich.

29.07.2019

Stadtrat

1 Jahresabschluß der Stadt Nürnberg 2018

Aus der Kurzzusammenfassung zum Jahresabschluß geht im ersten Absatz hervor, daß ein Überschuß erzielt wurde. Unter Punkt 4 Fazit wird allerdings vermeldet: „Aufgrund des umfangreichen erheblichen Investitionsprogramms war dennoch eine Neuverschuldung in Höhe von rd. 39 Mio. € nicht vermeidbar.“

2 4. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum

Mit dem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“, der die umsetzungsfähigen Maßnahmen für das gesamte Stadtgebiet enthält, wird der Masterplan Freiraum in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt und fortgeschrieben. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung

3 Umsetzung Klimafahrplan Nürnberg

Aufgrund verschiedener Bewegungen und Initiativen (z.B. Fridays for Future, Scientists for Future, Ausrufung des Klimanotstandes in Konstanz, Erlangen und weiteren Städten), sowie nach der Europawahl im Mai 2019 ist das Thema Klimaschutz wieder verstärkt in den Fokus der öffentlichen Diskussion gekommen. Die Stadt Nürnberg erkennt an, daß die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen und erklärt den Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg. Damit verbunden ist der Beschluß konkreter Maßnahmen. Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg

4 Bewerbung der Stadt Nürnberg um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025

Die Stadt Nürnberg bewirbt sich um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025. Bis 30. September 2019 ist der Europäischen Kommission ein Bewerbungsbuch vorzulegen, in dem die geplante Finanzierung des weiteren Bewerbungsprozesses, die Vorbereitung und die Durchführung des Kulturhauptstadtjahres sowie die Evaluation des Gesamtprojektes für die Jahre 2020 bis 2026 dargestellt werden muß.

Gegenwärtig wird von einem Gesamtetat in Höhe von 85 Millionen Euro ausgegangen.

5 Bauliche Sicherung und Entwicklung Zeppelintribüne und Zeppelinfeld

Der Stadtrat verpflichtet sich, die Gesamtmaßnahme in Höhe von 85,1 Mio. Euro mit einem städtischen Eigenanteil von 21,275 Mio. Euro in den Mittelfristigen Investitionsplan 2020-2023 aufzunehmen. Bei der Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2021-2024 im Jahr 2020 kann der Mittelabfluß dann detaillierter dargestellt werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme übernimmt die Stadt Nürnberg den laufenden Betrieb.

6 Haus der Heimat Nürnberg e.V. – Investitionszuschuß für den Erweiterungsbau

Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines Investitionszuschusses an den Verein „Haus der Heimat e.V.“ in Höhe von 300.000 € für das Jahr 2020.

7 Beitritt zum Bündnis Sichere Häfen – erfolgt

Die Stadtratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stadtratsgruppe Die Linke stellen am 05.07.2019 den Antrag, daß die Stadt Nürnberg dem Städtebündnis „Sichere Häfen“ beitritt. Ähnliche Anträge stellen Bündnis 90/Die Grünen zur Zeit in ganz Deutschland.

8 Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in Nürnberg

Die Empfehlung der Sportkommission vom 12.07.2019 wird zum Beschluß erhoben.

9 Verstärktes Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürnberg

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, das städtische Konzept für Großsportveranstaltungen als Basis für eine strategische Veranstaltungsakquise entsprechend der skizzierten Grundausrichtung, weiterzuentwickeln und zu schärfen.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll ein jährliches Veranstaltungsbudget zur Förderung und Etablierung von „kleineren Großsportveranstaltungen“ (z.B. Beach Cup) in Höhe von 50 000 Euro geschaffen werden. Daneben soll die Option bestehen, große Events per Einzelfallentscheidung im Stadtrat zu etablieren.

Damit werden die Vereine, die bisher als Träger für solche Veranstaltungen unverzichtbar waren, für die Stadt weniger wichtig und es wird möglich Veranstaltungen ohne Vereinsstruktur zu fördern.

10 Förderfähigkeit des Vereins Nürnberger Dauerwelle e.V.

Aufgrund der dargelegten Begründungen und Argumente wird empfohlen, dem Verein Nürnberger Dauerwelle e. V. hinsichtlich des geplanten Baus der Surferwelle eine Ausnahme in den Fördervoraussetzungen zu gestatten, um somit eine Förderung durch den städtischen Investitionszuschuß nach dem aktuell geltenden Fördersatz in Höhe von 45 % zu ermöglichen.

Damit kann das innovative und in der Region einmalige Bauprojekt realisiert und das Flußsurfen in Nürnberg ausgeübt werden.

11 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuß

Frau Linda Reinke übernimmt den stimmberechtigten Sitz der SJD-Die Falken im Jugendhilfe-ausschuß (bisher Frau Barbara Pantenburg).

11.1 Änderung der Klinikums Satzung

Das Klinikum Nürnberg beabsichtigt die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH durch eine Übernahme der Geschäftsanteile in den Konzern Klinikum Nürnberg einzugliedern. Zur Umsetzung der Eingliederung ist eine Änderung der Unternehmenssatzung des Klinikums Nürnberg erforderlich.

Der Erlaß der beiliegenden Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum

Nürnberg (Klinikum Satzung – KlinS) wird beschlossen.

11.2 Gestaltung der Stimmzettel zur Wahl der berufsmäßigen Stadtratsmitglieder

12 Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

12.1 Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg

Kosten für Friedhöfe und Vollstreckungsverfahren werden in einer Tarifgruppe 74 neu festgelegt. Die neuen Gebührensätze sind ab 1. Oktober 2019 gültig.

13 Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg für Nebeneisenbahnstrecken

Der Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg für Nebeneisenbahnstrecken wird begutachtet (siehe Umweltausschuß vom 15.5.2019) und die Verwaltung beauftragt, den Lärmaktionsplan dem Stadtrat zum Beschluß vorzulegen. Danach ist der Lärmaktionsplan dem Eisenbahn-Bundesamt zu Kenntnis zu geben.

14 Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg für Straßen, U-Bahn und Straßenbahn

Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 15.05.2019 wird die Fortschreibung des Lärmaktionsplan beschlossen. Im wesentlichen handelt es sich Maßnahmen wie lärmreduzierte Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsreduzierungen und das Schallschutzfensterprogramm.

15 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf kirchlichen und israelitischen Friedhöfen

Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 24. Juli 2019 wird der Erlaß der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf kirchlichen und israelitischen Friedhöfen (KirchlFriedhofsVO – KFVO) beschlossen.

Die Dienststellenbezeichnung Bestattungsanstalt wird, durch die seit längere Zeit geänderte Dienststellenbezeichnung Friedhofsverwaltung ersetzt.

16 Neufassung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg

Die erforderliche Anpassung der Bestattungs- und Friedhofsgebühren bietet Anlaß auch die BFS an die aktuellen Gegebenheiten, z.B. neue Grabformen anzupassen.

17 Neufassung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg

Die Gebühren steigen bei einer Ruhezeit (Nutzung des Grabes) von nur 10 Jahren um durchschnittlich 12 Prozent.

18 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Leichenwesen

Redaktionelle Änderungen wie zB:„Leichen, die in Nürnberg eingeäschert werden sollen, müssen spätestens 72 Stunden nach dem Tode eingesargt in das Leichenhaus des Westfriedhofs verbracht Voraussetzungen für die Einäscherung und stellt den Sarg bis zur Heraus-gabe zur Einäscherung ein. Vorbehaltlich der Freigabe ist die Leiche spätestens 96 Stunden nach dem Tode einzuäschern. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feier-tage werden bei der Berechnung der Fristen nicht mitgerechnet.“

19 Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen

Die Gebühren für den regulären Eintritt in den Mittelalterlichen Lochgefängnissen steigen um 14 Prozent auf 4,00 Euro.

20 Bericht über die Mietzuschüsse für Migrantenvereine und Zuschüsse für interkulturelle Aktivitäten für Vereine

Für diese Aktivitäten stehen 30.000, – € zur Verfügung.

21 Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen

Entsprechend dem Gutachten des Jugendhilfeausschusses vom 27.06.2019 wird der Erlaß der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS) beschlossen.

22 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen

Entsprechend dem Gutachten des Jugendhilfeausschusses vom 27.06.2019 wird der Erlaß der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KitaGebS) beschlossen.

23 Neukalkulation der Abfallgebühren ab 2020

Nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums für die Abfallgebühr zum 31.12.2019 sind der Gebührenkalkulationszeitraum neu festzulegen und die Abfallgebühren neu zu kalkulieren. Dabei sind auch die Gebühren für die städtischen Abfallsäcke sowie die Sonderleerungsgebühren für Behälter zur Verwertung, die nicht zweckbestimmt befüllt wurden, umfaßt. Die neuen Abfallgebühren sind in die Abfallgebührensatzung durch Änderungssatzung aufzunehmen.

24 Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses ASN vom 17.07.2019 wird der Erlaß der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) beschlossen.

25 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Die Betriebssatzung von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASNS) wurde mit der Gründung des Eigenbetriebs erlassen und trat zum 01.01.1999 in Kraft. Die Wertgrenze für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen soll von 100.000,– Euro (verdoppelt !!!) auf 200.000,– Euro analog der Wertgrenze in den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) erhöht werden.

26 Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung

Da ein Überschuß aus dem Gebührenkalkulationszeitraum 2016 – 2019 von 55,7 Mio. Euro erwartet wird und dieser an die Gebührenzahlenden zurückgegeben werden muß, ist eine Senkung der Gebühren erforderlich.

Der Werkausschuß/SUN begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Nürnberg (EntwässerungsGebS – BGS-EWS/FES) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

27 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.06.2019, öffentlicher Teil

22.07.2019

Kommission Integration

1 Kulturzentrum für Deutsche aus Rußland in Nürnberg

Der Freistaat Bayern hat beschlossen, ein Kulturzentrum für die Deutschen aus Rußland in Nürnberg zu errichten. Das Zentrum wird von Deutschen aus Rußland betrieben. Nach dem Vorbild des „Hauses der Heimat“ in Nürnberg hat die Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland hierzu einen Betreiberverein gegründet. Herr Waldemar Eisenbraun, Kulturreferent der bayerischen Landesgruppe der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland ist mit dem Aufbau des Zentrums beauftragt und hat die Leitung übernommen. Das Kulturzentrum soll eine zentrale Anlaufstelle für die Deutschen aus Rußland werden. Das Kulturzentrum wird den Deutschen aus Rußland die Chance bieten, ihre Kultur in ihrer ganzen Vielfalt und Breite zu zeigen.

2 Bericht über Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Das Konzept zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung beschreibt die Maßnahmen des Personalamts, mit Hilfe derer der Anteil der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund nachhaltig gesteigert werden soll. Das Konzept nimmt Bezug auf den Beschluß des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 17.01.2017 „Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund bei der Stadt Nürnberg“.

3 Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien zur Integrationspolitik

Vier Themen wurden als geschäftsbereichsübergreifend identifiziert, die in Arbeitsgruppen der Koordinierungsgruppe Integration bearbeitet wurden bzw. werden: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Schutz vor Diskriminierung und Rassismus, Verbesserung der Teilhabe und Mehrsprachigkeit und einfache Sprache.

Die Überprüfung der im Bericht benannten Ziele und Maßnahmen bilden die Grundlage für die Berichte der Geschäftsbereiche zur Interkulturellen Öffnung für die Jahre 2018 bis 2020.

4 Statistischer Jahresbericht 2018 des Einwohneramtes und des Amtes für Stadtforschung und Statistik über ausländische Staatsangehörige und Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg

Neben dem Bundesamt (AZR) gibt das Amt für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg (StA) statistische Monatsberichte („Nürnberger Statistik aktuell“) heraus, die sich u.a. auf den Anteil der in Nürnberg lebenden Ausländer am Bevölkerungsstand und an der Bevölkerungsbewegung in Nürnberg beziehen. Erweitert wird diese Betrachtung durch eine Auswertung der in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund und Bezugsland).

Zusätzlich führt das innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg für den Vollzug des Ausländerrechts zuständige Einwohneramt (EP) für bestimmte Ausländergruppen und über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger interne Statistiken.

4.1 Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes: Abschiebungen

In einem gemeinsamen Antrag kritisieren die Fraktionen bzw. Gruppen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, Die Guten und Die Linke die Praxis der Ausländerbehörde am Einwohneramt bzgl. Aufenthaltsbeendigungen und bzgl. der Anforderungen an die Klärung der Identität im Rahmen von Zulassungen vom Arbeitsmarkt/zur Ausbildung von (abgelehnten) Asylbewerbern.

5 Bericht über die Mietzuschüsse für Migrantenvereine und interkulturelle Aktivitäten

Der Stadtrat hat im Zug einer Richtlinienänderung im Jahr 2016 beschlossen, daß die Verwaltung eine Evaluierung der im Jahr 2012 neugeschaffenen Kostenstelle „Mietzuschüsse für Migrantenorganisationen“ vornehmen soll.

KUF erläutert den Verlauf bzw. die Entwicklung der Förderung und die aktuelle Situation.

Einhergehend mit der Diskussion um die Mietzuschüsse wurden auch verschiedene Vorschläge für die „Zuschüsse an Vereine und Gruppen im Bereich der interkulturellen Arbeit“ (zuletzt geändert 2014) diskutiert und Änderungen vorgeschlagen.

6 Zahlen zu unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen

Im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015 kam es zu einem massiven Anstieg an UMA, dieser flacht aber seit 2016 sukzessiv ab. Die sinkenden Fallzahlen beruhen einerseits auf den starken Rückgang der neuankommenden UMA und andererseits auf die zunehmende Verselbständigung der im Rahmen der Jugendhilfe betreuten UMA.

Der Stadt Nürnberg entstanden 2018 Kosten in Höhe von knapp 7,6 Mio. Euro (22.000 € pro UMA).

7 Genehmigung der Niederschrift vom 21.03.2019

Details und Zahlen aus den Veröffentlichungen sind beim Verfasser erhältlich.

15.07.2019

Stadtrat

1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg

2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluß 2016 der Stadt Nürnberg

3 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg

4 Entlastung für den Jahresabschluß 2017 der Stadt Nürnberg

5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

7 Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg – Klinikum Nürnberg
Alle Feststellungen und Entlastungen wurden vom Stadtrat genehmigt. Inwieweit die 70 Stadträte das Zahlenwerk wirklich durchschaut haben, kann und will der Beobachter nicht beurteilen. Benötigt die Stadt Nürnberg wirklich so eine Konzernstruktur? Allein der Teilkonzern Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg (wbg) umfaßt weitere 8 GmbH´s. Warum darunter dann noch eine GmbH & Co. KG sein muß ist nicht (so leicht) nachvollziehbar (-wer ist die KG).

8 Digitale Stadtverwaltung – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung
Seit 2017 wird an dem Konzept Digitale Stadtverwaltung gearbeitet. Das Konzept liest sich wie eine teuer bezahlte Auftragsarbeit einer renommierten Unternehmensberatung. Es kann angenommen werden, daß ähnliche Konzepte von vielen Kommunen realisiert werden.

9 Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg
Die Berufsschule 6 hatte sich für den Beruf des Kaufmanns/Kauffrau E-Commerce beworben, wurde als Fachsprengelstandort aber nicht berücksichtigt.

10.1 * Verstärktes Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürnberg
Die Sportkommission empfiehlt aus fachlicher Sicht dem Stadtrat, daß die Verwaltung beauftragt wird, das städtische Konzept für Großsportveranstaltungen als Basis für eine strategische Veranstaltungsakquise entsprechend der skizzierten Grundausrichtung weiterzuentwickeln und zu schärfen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll ein jährliches Veranstaltungsbudget zur Förderung und Etablierung von „kleineren Großsportveranstaltungen“ (z.B. Beach Cup) in Höhe von 50 000 Euro geschaffen werden. Daneben soll die Option bestehen, große Events per Einzelfallentscheidung im Stadtrat zu etablieren.

10.2 * Sport- und Veranstaltungshalle für bis zu 4.000 Zuschauer

11 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

12 Auflagen des Referates I/II: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM

13 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.05.2019, öffentlicher Teil

Details über den Kreisverband erhältlich

15.07.2019

Nasser Ahmed, der sportpolitischer Sprecher der SPD Rathausfraktion, bezeichnet das Völkerballspiel „als pädagogisch nicht wertvoll“. Auch für den Leiter der Bertolt-Brecht-Schule ist Völkerball „vollkommen überholt“.
Ist Fechten, wobei 2 Sportler aufeinander „losgehen“ oder Fußball, wo mitunter heftig „geholzt“ wird, pädagogisch wertvoller ? Von Rugby, Judo oder Boxen gar nicht zu sprechen.
Was ist mit Turnen oder Volleyball im Unterricht? Dem einen gefällt’s, dem anderen nicht.

Man kann nur den Kopf schütteln – auch über die kanadische Professorin, die harsche Kritik am kanadischen Völkerballspiel formulierte, das allerdings etwas abweicht vom praktizierten deutschen Spiel. Sie hat diese Diskussion entfacht und in Deutschland wird natürlich sofort heftig und schuldbewusst überlegt: haben wir sportliche Defizite? Man fühlt sich ja vor der ganzen Welt in Verantwortung.
Sie verstieg sich sogar zu der Behauptung: Völkerball sei legalisiertes Mobbing.

Man ahnt schon, dass deutsche Schulleiter, Sportlehrer im vorauseilenden Gehorsam das über Generationen bewährte Spiel auf den Index setzen, bevor „fortschrittliche“ Politiker sie dazu auffordern.

Man kann objektiv feststellen, dass dem einen oder anderen Schüler die eine oder andere Sportart lieber ist. Das hängt sicher auch mit dem eigenen sportlichen Interesse und dem eigenen Leistungsvermögen in dieser Sportart zusammen.
Beim Völkerball sind nicht nur die „Grobmotorischen“ gefragt sondern auch die wendigen Leute. Menschen sind unterschiedlich. Meinungen sind unterschiedlich und Sportarten auch.
Wir sollten nicht die Gleichmacherei durch Verbote herbeiführen wollen.
Gleichmacherei erinnert beispielhaft an Plattenbauten in der ehemaligen DDR, wo der ideologisch „gleichgeschaltete sozialistische Bürger“ heranwachsen sollte. Dies musste scheitern: Menschen sind evolutionär unterschiedlich: immer !

Lassen wir das Völkerballspiel im Sportunterricht und vertrauen wir der Mehrzahl der kompetenten Sportlehrer, dass sie bei allen Sportarten und Spielen die Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Schülers fachkundig einschätzen und wenn nötig hilfreich eingreifen.

Die Ansicht der AfD ist, bevor auf sportlichen Banalitäten politisch herumgetrampelt wird, dass dafür gesorgt wird, dass weniger Sportstunden ausfallen und dass der Stundenanteil für den Sportunterricht eher anwachsen sollte. Das würde vielen Schülern, die vor dem Laptop oder Handy in die „Bewegungsstarre“ fallen, gut tun.

Darüber hinaus würden wir uns von Lehrern wünschen, dass sie Schülern besonders im digitalen Zeitalter empfehlen in Sportvereine einzutreten: das ist nicht nur für die sportliche Entwicklung des Schülers von Vorteil – auch seine soziale Kompetenz stärkt sich im sportlichen Umfeld.

01.07.2019

Die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern und gleichzeitig ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft zu gewährleisten hat für die AfD oberste Priorität.

Allerdings ist die Integration von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht mit dem Begriff Inklusion gleichzusetzen. Im Gegenteil: der Begriff Inklusion kommt in der Konvention überhaupt nicht vor. Die dort gewünschte Situation war in der Bundesrepublik bereits realisiert.

Im Jahr 2014 gab es in der Bundesrepublik 3.000 Förderschulen mit 320.000 Schülern und 70.000 Förderschulpädagogen. Eine optimale und sehr individuelle Förderung war gegeben. Kleine Klassen mit speziell geschulten Pädagogen in überdurchschnittlicher Anzahl.

Die Moralpopulisten, vorrangig: die Grünen propagieren den gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schüler. Die ideologiepädagogische „Platte für alle“, wie in der ehemaligen DDR.

Die AfD fordert, dass Bildungspolitik in allen Feldern auf das Wohl des einzelnen Kindes abgestellt sein muss. Die Förderschulen konnten und können dies leisten.

Inzwischen haben viele Lehrer und Schulleiter, nach entsprechend negativen Erfahrungen, sich entsprechend ablehnend geäußert und teilweise auch die Konsequenzen gezogen.

Marianne Falkner, mittlerweile pensionierte Schulleiterin, will zwar auch, dass die „Gesellschaft Menschen mit Einschränkungen mehr einbezieht“. Allerdings hält sie die Vorstellung für „illusionär“, dass im Zuge der Inklusion „alle Schulformen für alle geeignet wären“.

Menschen hätten nun einmal unterschiedliche Fähigkeiten, und das müsse man respektieren.

In Bayern gehen (Stand 2017/18) rund 31 % der Schüler mit Förderbedarf in eine Regelschule.

In Bremen sind es schon 85 %. Ob hier die ideologische Ausrichtung der Landesregierung eine Rolle spielt ?

Die Moralpopulisten mit Ihrer Gleichmachereihybris sind also auf dem Vormarsch und alle anderen Parteien marschieren im pädagogischen Gleichschritt – bis auf die AfD, die erkennt, dass alle Menschen Individuen sind mit unterschiedlichen Fähigkeiten und fordert, dass alle gleich wertgeschätzt werden.

Damit stellt sich die Frage: Warum haben dann Blinde, Hörgeschädigte separate Schulen. Man geht auf Ihre Probleme ein, was absolut sinnvoll ist.

Warum gibt es Sportklassen und Klassen für Hochbegabte, warum gibt es musische Gymnasien, warum kaufmännische und technische Schwerpunktklassen ?

Man will Schüler mit besonderen Interessen und Veranlagungen besonders fördern – individuell und intensiv.

Mittelpunkt der Bildungspolitik muss immer das Wohl des Kindes sein. Diesen Pfad der Tugend in der Erziehung hat man verlassen: hin zu einer Gleichmacherei. Die DDR sei ein warnendes Beispiel.

Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen ein. Die Eltern sollen auch weiterhin das Recht haben, ihre Kinder in diese Einrichtungen zu schicken.

17.06.2019

Als im Jahr 2016 überlegt wurde, das Gesundheitsministerium von München nach Nürnberg zu verlegen, hätte man erkennen müssen, welcher Platzbedarf dafür nötige wäre.

Nachdem inzwischen Teile des Ministeriums am Gewerbemuseumsplatz untergebracht wurden, wollte man jetzt das dort seit Jahren etablierte Bildungszentrum verlegen, um dort weiter notwendige Räume für das Gesundheitsministerium zu schaffen.

Große Teile des Stadtrates und auch der Bürgerschaft waren zurecht aufgebracht, dass OB Ulrich Maly und die Referenten sich dafür entschiedenen hatten, für das Bildungszentrum (BZ) einen neuen Standort zu suchen.

Über den darauf folgende Antrag der Fraktionen im Stadtrat, dass der derzeitige Standort des BZ am Gewerbemuseumsplatz erhalten bleiben soll, wurde inzwischen positiv abgestimmt.

Die AfD ist ebenfalls für die Beibehaltung des Standortes, da sich Bildungszentrum und die benachbarte Stadtbibliothek bestens ergänzen und diese wichtigen kulturellen Dienstleister auch in Zukunft zentral im Stadtgebiet gelegen sein sollen.

Es wird sicher gelingen für das Gesundheitsministerium einen geeigneten, auch repräsentativen Standort, in Nürnberg zu finden.

08.06.2019

Stadtratssitzungen werden in Zukunft per Livestream übertragen. So zumindest, wenn es nach dem Vorschlag der FDP geht. Dieses Vorhaben ist bedingungslos zu unterstützen.

Somit könnten sich alle interessierten Bürger relativ bequem über aktuelle Probleme und Entscheidungsprozesse im Rathaus informieren, die Argumente der Parteivertreter anhören und der Diskussion in Detail folgen.

Wenn somit eine erweiterte Öffentlichkeit hergestellt würde, sollte dies auch zu einem faireren und damit besseren demokratischen Diskurs in den Ratssitzungen beitragen; außerdem wird die Kommunalpolitik für die Bürger interessanter und wird so adäquat zu ihrer Relevanz präsentiert.