13.01.2020

Im Gleichschritt mit den „neuen Bürgern“, die aus ganz Europa und Übersee – insbesondere Nordafrika – zuziehen bzw. einwandern verändert sich Nürnberg auch in seiner Gebäudesubstanz und Gebäudedichte rasant. Nürnberg wird in 10 Jahren ein anderes Nürnberg sein hinsichtlich seiner Bewohner, als auch der Gebäudestruktur und Kultur.
Es gäbe dafür keine Notwendigkeit, doch die herrschende Politikelite – auch Medien und Kirchen – mit ihrem weltumspannenden Sendungsbewusstsein sorgen dafür mit Nachdruck. Man hört das in der Welt und man macht sich auf den Weg.

Selten wurde in Nürnberg so gebaut, wie derzeit. Man muss ja die Früchte seiner Politik unterbringen, sonst droht Aufruhr und Kriminalität. Lager sind negativ und jede Familie soll Ihre Herberge finden.

Knapp 2000 Hektar (1 Hektar sind 10 000 m²) Gewerbeflächen hat Nürnberg über die Stadt verteilt. Die Verwaltung wurde angehalten ein Auge auf jedes einzelne Grundstück zu werfen: wird es genügend genutzt, eignet es sich für eine Nachverdichtung?
Dass man aus möglichen Gewerbeflächen auch mal Grünzüge oder Parks gestalten kann, ist überhaupt nicht angedacht.

Wohnungsbau, das große Geschäft für Bau- und Wohnungsgesellschaften , wird überall – wo nur möglich – in die Tat umgesetzt. Ohne große Rücksicht auf Natur und Familien, die ruhig und in einer etwas grünen Umgebung leben möchten. Auch hier ist Verdichtung oder Nachverdichtung das allein verpflichtende Ziel. Hierfür wurden bereits Vorschriften in der Baugenehmigung außer Kraft gesetzt, damit möglichst viele Quadratmeter Wohnfläche auf den knappen Grundstücksflächen errichtet werden können.

Die ganze Absurdität ist nur zu verstehen, wenn man begreift, dass für die schon länger hier in Nürnberg Wohnenden kaum ein Quadratmeter Gebäudefläche mehr nötig wäre.

So aber wird gebaut, abgerissen und neu gebaut, umgewidmet von Grün zu Versiegelung, usw.

einige Beispiele:

Das Radloff – Areal mit 6 250 m² – einst ein grünes Gartencenter wird bebaut mit 80 Eigentumswohnungen, 30 Studenten-Apartments sowie 2 Gewerbeeinheiten und eine Tiefgaragen. Eine hohe Verdichtung !

Die alte Radrennbahn in Reichelsdorf wird in diesem Jahr abgerissen und es entstehen Wohnungen. An der Oelser Straße in Altenfurt wird ein neues Velodrom entstehen – somit wieder eine große Fläche der Natur entrissen und versiegelt.

Auf einer 100 Hektar große Fläche zwischen der Münchner Straße und der Ingolstädter Straße entsteht ein neuer Stadtteil: Lichtenreuth: 37 Hektar sind für die Universität vorgesehen.
Ansonsten entstehen mehrgeschossige Wohnbauten. Bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird, müssen Mauereidechsen und Zauneidechsen umgesiedelt werden.

Zig weitere Baumaßnahmen finden derzeit oder demnächst im Stadtgebiet statt – aus unsere Sicht ohne Rücksicht auf Klimabelange und Ökologie. Die AfD ist dafür, dass überlegt und nicht überstürzt bebaut wird im Einklang mit Mensch und Natur.

15.07.2019

Die Grundsteuer besteuert Erbbaurechte und das Eigentum von Grundstücken. Es geht um 35 Millionen Häuser und Wohnungen in Deutschland. Das Steueraufkommen beträgt etwa 14 Milliarden Euro im Jahr.

Die Kommune erhält etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen durch die Erhebung der Grundsteuer, also eine wichtige Einnahmequelle.

Nachdem die Grundsteuer bei vermieteten Objekten im Rahmen der Nebenkostenabrechung auf den Mieter umgelegt werden darf, tragen sie dort alle Mieter quasi pro Wohneinheit. Beispiel: der Arbeitslose, der Rentner, der Student im Miethaus, trägt den gleichen Grundsteueranteil wie der Professor oder der Yuppie, die Spitzenverdiener sind.

Der Student als Mieter zum Beispiel trägt den gleichen Anteil, wie der Eigentümer einer gleichartigen Eigentumswohnung.

Die AfD hält dies alles für sozial ungerecht.

Den Wert der Immobilie berechnen die Finanzämter bislang auf völlig veralteten Zahlen von 1935 in den neuen Bundesländern und von 1964 in den alten Bundesländern. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb zurecht eine Neuregelung bis Ende dieses Jahres 2019 verlangt. Die neue Grundsteuer soll dann ab 2025 erstmals fällig werden.

Es wurden im wesentlichen zwei Modelle diskutiert:

Bayern schlägt ein Flächenmodell vor: also auf Basis der Grundstücksgröße. Der Wert des Grundstücks würde also keine Rolle spielen. Also wird auch nicht berücksichtigt, ob das Grundstück auf teuerem Stadtgebiet oder auf billigem ländlichem Gebiet liegt. Unseres Erachtens zwar unbürokratisch zu erheben – aber unsozial, da der reale Wert des Grundstückes nicht der Besteuerung unterworfen wird.

Der Bundesfinanzminister will den Wert des Grundstückes abbilden. Die Größe des Grundstückes zählt zum Wert, das Alter und die Lage. Das heißt dann Bodenrichtwert. Hinzu kommt noch die durchschnittliche Nettokaltmiete. („Mietwertmodell“)

Letzteres hätte zur Folge: Zwar gerechter, aber enorm aufwendig festzustellen, eine laufende Erhebung wäre nötig. (sehr bürokratisch!) Aufgrund der Einbeziehung der Miete in diesem Modell, würden zukünftig in Städten wesentlich höhere Grundsteuern zu zahlen sein. Da diese wieder auf die Mieter umgelegt werden können, somit ein weiterer Anstieg der Mietnebenkosten. Wer will das ?

Nun wurde im Kabinett beschlossen, den Ländern eine Öffnungsklausel anzubieten. Damit könnte ein bunter Flickenteppich an Grundsteuererhebungen eintreten, wir Deutsche sind da bekanntlich sehr erfinderisch. Diese Öffnungsklausel muss aber noch durch Bundestag und Bundesrat, denn das Grundgesetz müsste hierzu geändert werden.

Die Kommunen können bislang schon durch Veränderung der Hebesätze die Grundsteuer anheben, und zwar in der Regel nach oben. Das führte dazu, dass in verschiedenen Gemeinden für vergleichbare Häuser eine doppelt so hohe Grundsteuer anfällt. Unbefriedigend !

Diese Möglichkeit mit den Hebesätzen die Einnahmen an Grundsteuer nach oben zu verändern soll bestehen bleiben.

Daher schlägt die AfD einen ganz anderen Weg vor: Die AfD ist für die Abschaffung der Grundsteuer !

Sie kann aus ihrer Sicht nicht sozial- und einnahmegerecht gestaltet und erhoben werden. Eine Steuergerechtigkeit lässt sich mit den bisherigen Vorschlägen nicht herbeiführen. Auch die weiterhin gleichmäßige Abwälzung der Steuer auf Mieter ist ungerecht.

Sämtlich von der Koalition diskutierten Modelle haben das Problem: Sie belasten den Bürger ungeachtet seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – ob mit hohem, mittleren oder niedrigem Einkommen.

Die AfD will den Kommunen natürlich nicht die notwendigen Steuereinnahmen streichen und schlägt als Kompensation einen anderen steuerlichen Weg vor.

Dieser wäre: Den Gemeinden eigenständig einen höheren Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer zukommen zu lassen.

Die Gemeinden sollten ein eigenständiges kommunales Heberecht auf die Einkommenssteuer erhalten (wird in der Schweiz so praktiziert). Diese Lösung ist verfassungsrechtlich unbedenklich und könnte problemlos umgesetzt werden. Alle Daten zur Berechnung dieser „Ersatzsteuer“ liegen bereits vor.

Das Modell der Abschaffung und Ersetzung der Grundsteuer mithilfe eines Heberechtes auf die Einkommenssteuer für die Gemeinden würde die Mieter in Deutschland um mehrere Milliarden Euro entlasten, und zwar besonders stark in Großstädten, wo es heute besonders drückt.

Steuergerechtigkeit soll sich immer an der Leistungsfähigkeit orientieren.

Nehmen wir obiges Beispiel: Der Arbeitslose, der Student oder auch der Rentner würden durch die kommunale Abgabe auf die Einkommenssteuer nichts oder nur wenig bezahlen, der Professor und der Yuppie mehr als bisher für die Grundsteuer.

Ein zusätzlicher Vorteil wäre, dass die Stadt, das Land, der Bund von einem Teil der Transferleistungen für den Arbeitslosen/Harz-4-Empfänger entlastet würde.

Es bleibt somit abzuwarten, ob die Grundgesetzänderung für die Öffnungsklausen gelingt, und es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung sieht.

Der AfD Verfahrensvorschlag wäre unmittelbar umsetzbar und würde den Kommunen alle Möglichkeiten geben sich mittels des selbst gewählten Hebesatzes auf die Einkommenssteuer die nötigen Steuern zu generieren: sozialer und flexibel.

18.06.2019

Als sozialer Wohnungsbau wird der staatlich geförderte Bau von Wohnungen bezeichnet, der das Ziel hat Bürgern mit preiswertem Wohnraum zu versorgen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können.

1987 gab es in Deutschland noch 3,7 Millionen Sozialwohnungen.

Im Jahr 2002 gab es noch 2,5 Millionen davon.

Im Jahr 2006, als mit einer Reform die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau vom Bund auf die Länder überging, waren es noch 2,3 Millionen.

2017 war der Bestand auf 1,223 Millionen Wohnungen gesunken.

Jahr für Jahr verlieren etwa 100.000 Wohnungen ihren Status als Sozialwohnungen.

Die Einwohnerzahl von Nürnberg ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – leider nicht verursacht durch die einheimische Bevölkerung, die eine immer niedrigere Geburtenrate aufweist, sondern hauptsächlich durch Zuzüge aus europäischen Ländern. Besonders hohen Anteil haben Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Natürlich kommen viele „Neubürger“ auch aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und aus nahezu jedem Winkel der Welt.

Somit herrscht eine enorme Nachfrage nach preiswerten Wohnungen, insbesondere Sozialwohnungen. Nachteilig wirkt sich dabei aus, dass viele Wohnungen in den vergangenen Jahren aus der Mietpreisbindung/Belegungsbindung fielen. Die Bindungsfristen betragen i.d.R. 25 Jahre. Dann kann die Wohnung wieder frei vermietet werden mit sich verändernder Miete.

2017 wurden in Nürnberg 264 Sozialwohnungen gebaut.

Das Nürnberger Wohnungsamt kann zur Zeit nur 18.000 Wohneinheiten an sozial schwache Menschen vergeben. Somit sind viel zu wenige Sozialwohnungen am Markt. Vor zehn Jahren lag die Zahl der verfügbaren geförderten Wohnungen noch bei 21.100.

Warum müssen Bindungsfristen so rasch ablaufen?

Man könnte bei kommunalen Wohnungsunternehmen auch Bindungen wesentlich langfristiger regeln, da diese Wohnungsunternehmen die Aufgabe haben oder die Aufgabe haben sollten, breite Bevölkerungsschichten mit Wohnraum zu versorgen – ohne dabei Gettos zu bilden. Auch dauerhafte Bindungen sind vorstellbar. Österreich macht es vor.

Warum werden Menschen, die in Sozialwohnungen leben, nicht zu einer spürbaren Fehlbelegungsabgabe herangezogen, wenn sie aufgrund Ihrer gestiegenen Einkünfte eigentlich keinen Anspruch mehr auf diese Wohnung haben?

Diese Beträge aus der Fehlbelegung würden dann, wie bereits einmal praktiziert, wieder zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus verwendet.

Es ist zu befürchten, dass die „Grünen“ zukünftig vermehrt in kommunalen Entscheidungsprozessen mitwirken werden. Sie sollten dabei aber ihren ideologischen Widerspruch auflösen: Die Natur, das Klima, die ökologischen Parameter sollen beachtet werden. Das will übrigens auch die AfD als „Heimatpartei“. Andererseits halten die Grünen auf der Metaebende die weitere Zuwanderung, auch in unsere Stadt Nürnberg für zwingend notwendig. Egal also, was es (Natur) kostet.

Anzumerken ist noch, dass in der ersten 2000er Dekade hunderttausende preisgünstige Wohnungen von vielen Städten, vom Land und auch vom Bund (die Stadt Dresden hat, z.B. den gesamten städtischen Wohnungsbestand von damals 47.800 Wohneinheiten verkauft) an internationale Immobilieninvestoren „verramscht“ wurden. Diese Wohnungsbestände, soweit sie nicht schon weiterverkauft wurden – natürlich mit ordentlichem Gewinn – befinden sich heute im Eigentum von börsennotierten Gesellschaften, die von den Aktionären auf möglichst hohe Rendite gedrängt werden.

Diese ehemals preisgünstigen Wohneinheiten fehlen heute. Das waren unverantwortlich Verkäufe von ahnungs- und planlosen Politikern der „Altparteien“. Die naive Absicht war, defizitäre Haushalte auszugleichen, die sie über die Jahre selbst verursacht hatten.

Wir fordern die Belegungsbindungen deutlich zu verlängern, um die Wohnungen länger als Sozialwohnung anbieten zu können.

Außerdem sollen Bürger mit ausreichendem Einkommen einen Ausgleich für den billigen Wohnraum bezahlen, den diese belegen und der somit Bedürftigen nicht zur Verfügung steht.

18.06.2019

Im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass ca. 600 Wohnungen in Nürnberg dauerhaft dem Markt entzogen und von Online-Portalen, wie z.B. Airbnb laufend an Urlauber als Feriendomizil angeboten werden.

Diese Zahl hat sich inzwischen wesentlich erhöht.

Zahlreiche weitere Wohnungen werden auch sporadisch von den professionellen Portalen angeboten.

Inzwischen wurde von der Stadt Nürnberg eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen, die starke Restriktionen formuliert, z.B:

Wohnungen dürfen nur noch maximal acht Wochen an Touristen vermietet werden.

Auch darf nicht mehr als die Hälfte der Wohnung für gewerbliche oder berufliche Zwecke vermietet werden.

Dagegen soll u.a. die Unterbringung von Verwandten in Einliegerwohnungen und das Vermieten von Wohnraum an Saisonarbeitskräfte weiterhin möglich sein. Auch die Untervermietung einzelner Zimmer in Wohnungen ist nach wie vor gestattet.

Wer gegen das Zweckentfremdungsverbot verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Verstöße sollen mit bis zu 500,000 Euro Bußgeld belegt werden. Man würde sich solche drakonischen Bußgelder auch für schwere Delikte,Verstöße und Vergehen wünschen.

Die Ursache, warum es zu einer solchen Satzung kommen musste, ist offenkundig und logisch nachvollziehbar. Aufgrund der massiven Zuwanderung aus dem europäischen Ausland und aus zahlreichen Teilen der Welt – die nach wie vor anhält – befindet sich der Wohnungsmarkt in einer extrem Schieflage : Überbordende Nachfrage steht einem geringen Angebot gegenüber. Wohnungen sind nicht beliebig vermehrbar, ohne dass Schäden im urbanen Bereich eintreten.

Wir sollten uns außerdem klarmachen, dass hier nur an Symptomen herumgedoktert wird; die Lösung für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt aber in anderer Weise gesucht werden muss. Wir fordern den Bau von Sozialwohnungen zu beschleunigen, um für die Nürnberger Bürger wieder bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Die AfD befürwortet den Beschluss des Stadtrates, da Wohnungen gemäß ihrem eigentlichen Zweck verwendet werden sollen und nicht als preiswerter Hotelersatz für den Mieter und als überdurchschnittliche Einnahmequelle für den Vermieter.

Der Vermietungsvorgang an Touristen ist auch dahingehend zu kritisieren, da er überwiegend in Wohnungseigentümergemeinschaften stattfindet und es dort häuftig zu Störungen und Belästigungen gegenüber den in Ruhe lebenden benachbarten Mietern oder Eigentümern kommt.

07.06.2019

Vorab ist festzustellen, dass VONOVIA ein DAX Unternehmen mit einem ausgeprägten Gewinnstreben ist. Dieses Unternehmen entstand auch durch den Erwerb von Bahn- und Postwohnungen in Deutschland
(vielfach auch in Nürnberg gelegen: z.B. Neuselsbrunn und Bauernfeind), die durch die Bundesregierung in den 90er Jahren an Vorgängerinvestoren der VONOVIA verkauft wurden.
Jetzt rächt sich dies, da die damaligen Bundeswohnungen in gemeinnütziger Art geführt wurden (Sozialer Vermieter !)
Vor nicht allzu langer Zeit hieß VONOVIA noch „Deutsche Annington Immobilien AG“ – ein übel beleumundetes Wohnungsunternehmen mit permanent massiven Mieterbeschwerden.

Die AfD spricht sich hier gegen eine Nachverdichtung aus, da 71 neue Wohneinheiten sowie auch die Parksituation sich ökologisch schädlich auf das dann hochverdichtete Stadtquartiere auswirken würde. Mensch und Natur hätten den Schaden.
Die Bewohner fürchten somit zurecht, dass der grüne Charakter Ihres Stadtteils verlorengeht.

Hier zeigt sich der eklatante Widerspruch, besonders bei den „Grünen“ und“ Linken“: möglichst viele Menschen ins Land zu holen, ganz egal was es (Natur-) kostet.
Die Stadt würde auf diese Weise „kaputtverdichtet“.

Grüne Inseln sind in Städten von großer Bedeutung, da bei hohen Temperaturen eine zu dichte Bebauung auch dafür sorgt, daß sich die tagsüber aufgeheizte Umgebung des Nachts kaum mehr abkühlt. Die Wärme wird in engbebauten Gebieten nachhaltig gespeichert, Bäume und Grünflächen wirken diesem lebenserschwerenden Zustand entgegen

Es ist auch nicht einzusehen, dass massiver Zuzug aus dem Ausland – in der Stadt leben derzeit allein schon ca. 60 000 EU-Bürger – unsere Metropole nicht nur ökologisch, sondern auch bautechnisch und flächenmäßig überfordert .

Die AfD regt bei der Gelegenheit an darüber nachzudenken, warum die Mieten extrem steigen und warum Wohnraum knapp wurde und immer knapper wird.
Die Antwort liegt auf der Hand: man beachte den rasanten Anstieg der Bevölkerungszahl !

07.06.2019

Durch die falsche Entscheidung der Bauverwaltung der Stadt Nürnberg im Oktober 2018: aktute Brandgefahr und der daraus folgenden unüberlegten und überstürzten „Entkleidung“ der 5 Hochhäuser, haben sich für die dortigen Bewohner eine unhaltbarere Situation und erhebliche Belastungen ergeben.

Anzumerken ist, dass in den 90er Jahren die alten Fassadenplatten aus Asbest entfernt und eine neue Dämmung mit neuen Platten aufgebracht wurde: diese Sanierung wurde seinerzeit mit der Stadt Nürnberg/Planungsamt abgestimmt. Somit ist offenkundig, dass auch der damalige Zustand der vorhandenen Unterkonstruktion bekannt gewesen sein muss.

Dass die inzwischen abgelöste Verwalterin, die Vonovia Immobilien Treuhand (VIT), die Eigentümer unter Druck setzte, und die Fassadeverkleidung mit neuer Dämmung überstürzt entfernen ließ, war ein zweiter kapitaler Fehler.

Die Verkleidung, auch noch vor der kalten Jahreszeit abzunehmen, die nächste brachiale Fehlentscheidung mit nicht hinzunehmenden Auswirkungen auf die Bewohner.

Fazit:
Die Eigentümer von Neuselsbrunn sind aus unserer Sicht von allen daraus resultierenden Kosten freizustellen und die Stadt(-regierung) und die Verwalterin sollten hier wegen falscher Entscheidungen zur Kostentragung verpflichtet werden. Die AfD hofft, dass die angerufenen Gerichte entsprechend urteilen werden.

Darüber hinaus haben beide Parteien die Folgekosten zu tragen für weitere Nachteile, die Bewohner bislang hatten, z.B. materielle Verluste aufgrund Schimmelbefall.